Über uns
Unsere Leistungen

Nicht nur aus rechtlichen Gründen ist es von Vorteil, wenn ein Unternehmen seine Kundinnen und Kunden zunächst selbst an unbezahlte Rechnungen erinnert. Kommt auf eine Mahnung allerdings keine Zahlung, sollte nicht gezögert und ein Rechtsdienstleister eingeschaltet werden. 

Als Rechtsanwaltsgesellschaft kann Giebel und Kollegen die rechts stehenden Leistungen erbringen.

  • den rechtlichen Bestand einer Forderung einschätzen 
  • die erfolgversprechenden rechtlichen Maßnahmen beurteilen
  • den Forderungsverlauf aus der Sicht des Unternehmens (Forderungsinhabers, Gläubigers) für die Kundin oder den Kunden (Forderungsgegner, Schuldner) und ggf. für Gerichte oder Vollstreckungsorgane transparent darlegen 
  • Mandanten zu einem regelmäßigen Zufluss ihrer Liquidität verhelfen

Unsere Anwält:innen und Steuerberater
  • Ulf Giebel (Rechtsbeistand, Mitglied der Rechtsanwaltkammer)
  • Achim Wullkopf (Rechtsanwalt)
  • Kirsten Wurthmann (Rechtsanwältin)
  • Laura Böttcher (Rechtsanwältin)
  • Katrin Rache (Rechtsanwältin)
  • Ümit Yildirim, LL.M. (Rechtsanwalt)
  • Ulrich Metz (Rechtsanwalt)
  • Ulrich Hilse (Rechtsanwalt)
  • Peter Freese (Steuerberater)

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